Beschreibung
Seit dem EuGH Urteil vom 16. Juli 2020 („Schrems II“) ist ein Datentransfer auf Basis des Privacy Shield in die USA nicht mehr DSGVO-konform. Darüber hinaus interpretiert der EuGH die DSGVO und die ePR so, dass vorab angekreuzte Kontrollkästchen auf Einwilligungsbannern ungültige Formen der Einwilligung sind. Das bedeutet, jetzt ist der Zeitpunkt, umzudenken und zu handeln:
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